Arbeitsrecht Sachbearbeiter: Kündigung des Arbeitsverhätnisses
Gegen eine Kündigung können Sie sich
unter Umständen nur dann erfolgsreich wehren, wenn Sie besondere
Fristen einhalten. Wichtig ist hierbei, daß der Lauf
der Frist mit Zugang der Kündigung und nicht erst, wie von vielen
Arbeitnehmern angenommen, mit Ablauf der Kündigungsfrist beginnt.
1. das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, u n d 2. der Arbeitgeber in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer regelmäßig beschäfigt (Teilzeitkräfte werden hier anteilig nach einer bestimmten Quote berücksichtigt). Sofern das KSchG Anwendung findet, muß der Arbeitgeber grundsätzlich vor Gericht beweisen, daß seine gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne des KSchG ist. Gelingt dem Arbeitgeber dies nicht, verliert er den
Kündigungsschutzprozeß mit der Folge, daß
er den Arbeitnehmer wieder einstellen muß, die Kündigung daher
unwirksam ist.
Schriftform der Kündigung
Wichtig: Auch der Arbeitnehmer muß daher, falls er sein
Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber wirksam beenden
will, seine Kündigung schriftlich aussprechen!
Darüber hinaus ist auch die jeweilige Kündigungsfrist
zu beachten. Falls der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer keine fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen will, müssen die jeweils
maßgeblichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese bestimmen
sich im Einzelfall nach den gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen
Bestimmungen. Auch hier ist eine Überprüfung vorzunehmen, da
die jeweils geltenden Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Arbeitslosengeld wird nicht
rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung gewährt, soweit
die weiteren Voraussetzungen der Gewährung von Arbeitslosengeld vorliegen. Im Arbeitsrecht, insbesondere in dem Verfahren vor
dem Arbeitsgericht erste Instanz besteht die Besonderheit, daß jede
Partei die Kosten ihres Rechtsanwalts selbst zu tragen hat. Die Anwaltsgebühren
bestimmen sich nach dem sogenannten Streitwert. Es empfiehlt sich in jedem Falle, insbesondere im
Arbeitsrecht, eine Rechtsschutz- Die Kosten der Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht können zudem seitens der Arbeitnehmer von der Steuer entsprechend abgesetzt werden. Im Arbeitsrecht empfiehlt sich in jedem Falle
eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen!
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