Das Recht des Internets

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Rechte und Pflichten aus dem Bereich des Internets.

Sachbearbeiterin:
Rechtsanwältin Michaela Schmitz

Stand der Information 2009

Das Internetrecht behandelt die rechtlichen Probleme, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen und ist deshalb äußerst komplex und schwierig. Das Internet ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Wer sich im Internet bewegt, sollte unbedingt seine Rechte und Pflichten kennen. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmer. Der vorliegende Flyer möchte Ihnen deshalb einen kleinen Überblick über einige wichtige Themen geben:

Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten (File-Sharing, Musik-oder Filmdownload z.B.), mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie diese zunächst von einem Anwalt überprüfen lassen. Das Ignorieren einer solchen Abmahnung kann ganz erhebliche rechtliche Konsequenzen haben und sogar zu einem gerichtlichen Verfahren führen.

Mit Hilfe eines Anwalts kann ggf. eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden, was erhebliche Kosten für Sie einspart und ein gerichtliches Verfahren verhindert.

Dialer

Um ins Internet zu gelangen, muss Ihr Computer eine Telefonverbindung zum Internet-Anbieter herstellen. Dazunutzt er so genannte Einwahlprogramme. Beim Stöbern im Internet können ungebetene weitere Einwahlprogramme –so genannte Dialer – auftauchen. Selbst wenn man die Installation des Dialer vermeintlich abgelehnt hat, kann er bereits heimlich installiert sein. Von nun an wählt er sich bei jeder Einwahl ins Internet statt über Ihre ursprüngliche Zugangsnummer heimlich eine teurere 0190-Telefonnummer an.

Seit dem 15.08.2003 gibt es in Deutschland ein Gesetz, was diese Probleme lösen helfen soll. Es beinhaltet folgende Punkte:

  • Preisangabepflicht des Anbieters
  • Preisobergrenzen o.ä.
  • Registrierung von Anwählprogrammen (Dialer)
  • Sperrung von Dialern
  • Auskunftsanspruch des Verbrauchers

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die angefallenen Gebühren nicht gezahlt werden müssen, wenn der Dialer unwissentlich benutzt und gewisse Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. Ebenso hat der Nutzer in diesem Fall unter Umständen einen Rückzahlungsanspruch, wenn er auf unberechtigte Forderungen bereits gezahlt hat.

Um sich vor Dialern zu schützen, können Sie z. b. bei Ihrer Telefongesellschaft eine Sperrung aller 0190-Nummern bzw. 0900-Nummern beantragen.

Domains

Domains sind die einmaligen, netzweit gültigen Adressen eines Servers im Internet.

Jeder Rechner, der mit dem Internet verbunden ist, lässt sich durch eine charakteristische Zahlenkombination (IP-Adresse) genau identifizieren. Diese genaue Identifizierung macht einen Datenaustausch untereinander erst möglich. Um diese jeweilige Adresse anschaulicher zu machen, kann dem jeweiligen Rechner eine Buchstabenkombination (Domain) zugeordnet werden. Ein Beispiel wäre: rae.wortmann-partner.de

Die Wahl dieser Domain ist für einen Internetauftritt oft von entscheidender Bedeutung.

Sie besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten, die von einem Punkt von einander getrennt werden. Auf der rechten Seite des Punktes steht die so genannte Top-Level-Domain. Links befindet sich die Second-Level-Domain.

Zu den Top-Level-Domains gehören etwa die Länder-Domains wie beispielsweise .de für Deutschland. Diese geben in der Regel an, in welchem Staat der Domaininhaber seinen Wohn- und Geschäftssitz hat. Domain-Namen mit der Länderkennung .de für Deutschland werden vom Deutschen Network Information Center (DENIC) vergeben.

Die Second Level Domain ist der eigentliche „Name“ einer Seite vor der Länderkennung. Diese werden nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Da die DENIC nicht verpflichtet ist evtl. Verletzung von Rechten Dritter zu prüfen, ist der Antragsteller verpflichtet vorher zu prüfen, ob die beantragte Domain Rechte Dritter, insbesondere Marken- und Namensrechte verletzt.

Erstellen einer MP3 Datei

Das Erstellen einer MP3 Datei von einem Musikstück ist eine Vervielfältigung des Musikwerkes i.S.v. § 16 UrhG.

Dies ist ohne Zustimmung des Urhebers nur zulässig zum Privatgebrauch.

Wer allerdings Musikstücke durch Upload auf einen Server ohne Zustimmung der Urheber stellt, handelt rechtswidrig, denn mit dem Upload verbunden ist gleichzeitig die Möglichkeit für fremde Nutzer, das Musikstück abzurufen und auf ihren Server zu laden. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich sanktioniert werden.

Online-Auktion und Rechte des Käufers

Was passiert, wenn die über das Internet bestellte Ware nicht den Vorstellungen entspricht?

Der Käufer neuer Ware hat die üblichen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Ware mangelhaft ist. Im Falle des Geschäftes zwischen 2 Verbrauchen kann die Mängelgewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Was passiert, wenn Sie sich beim Schreiben Ihres Angebotes z.B. vertippen?

In diesem Falle greifen die Irrtumsvorschriften des BGB. Sie können Ihre Erklärung dann anfechten. Die Anfechtung muss allerdings unverzüglich gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Dann müssen Sie zwar die Ware nicht abnehmen und bezahlen. Sie sind aber gemäß § 122 I BGB verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den der Anbieter dadurch erleidet, dass er auf Ihre Erklärung vertraut hat.

Was ist, wenn Sie es sich nach dem Kauf anders überlegen und das Geschäft wieder rückgängig machen wollen?

Ob und unter welchen Voraussetzungen bei Online-Auktionen ein Widerrufsrecht besteht, ist sehr problematisch und kann hier daher in der Kürze nicht näher dargestellt werden. Ein grundsätzliches Widerrufsrecht, welches in allen Fällen greift, gibt es allerdings nicht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor einer Internetbestellung auch wirklich sicher sind, dass Sie den angebotenen Artikel auch haben wollen.

Oline-Auktion und Rechte des Verkäufers

Der Verkäufer hat das Recht, dass seine Ware vom Käufer abgenommen und bezahlt wird. Eine andere Sache ist die Durchsetzbarkeit dieser Rechte. Meistens bleibt dem Verkäufer nur der Weg der gerichtlichen Durchsetzung.

Rechtschutzversicherung

In den Fällen des Internetrechts müssen die Ansprüche oft gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht werden, was erhebliche Kosten verursachen kann. Es empfiehlt sich daher, für das bestehende Risiko eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wir beraten Sie hier gern.

Wichtiger Hinweis

Jeder Fall ist verschieden. Damit Sie auch zu Ihrem Recht kommen, bedarf es einer sehr genauen individuellen Einzelfallberatung. Der vorliegende Flyer kann einige der aus gesuchten Probleme nur schemenhaft anreißen aber nicht abschließend klären. Daher sollten Sie bei Problemen frühzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit Ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

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